Nach Erhalt Ihres Auftrages werden durch unser Büro die zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehend gesichtet und aufbereitet.



Anknüpfend an die eingehende Sichtung und Aufbereitung der Auftragsunterlagen erfolgt die Kontaktaufnahme mit allen Projektbeteiligten zur Abstimmung und Organisation eines Präsenztermins am Risikoobjekt.



Im Zuge des Präsenztermins erfolgt eine detaillierte Bestandsaufnahme des Risikoobjektes. Hierbei wird die gegenwärtige Substanz des Risikoobjektes mittels einer Fotodokumentation visualisiert. Diese beinhaltet unter anderem das Erstellen eines detaillierten Aufmaßes, die Bestimmung des Ausbaustandards, Prüfung der Anlagentechnik sowie das Anfertigen eines umfangreichen Raumbuches.



In der Folge der Bestandsaufnahme erfolgt die Schadenaufnahme. Hierbei kommen je nach vorherrschenden Gegebenheiten unterschiedliche Messverfahrenstechniken zur Anwendung, um das Schadenausmaß einzugrenzen und festzustellen. Ferner gilt es Gefahrstoffe und Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128 und TRGS 524 zu beurteilen. Im Zuge der ersten Schadensaufnahme erfolgt eine Einschätzung, ob weitere spezifische Fachgutachten und/oder Untersuchungsberichte, wie zum Beispiel ein chemisches Sanierungskonzept, Leckageortungen, Standsicherheitnachweise oder Materialprüfungen zur Schadenfeststellung und Schadensbeurteilung benötigt werden.



Zeitgleich passiert die Abgrenzung zwischen Neu- und Altschäden und die damit verbundene Plausibilitätsprüfung. Die Plausibilitätsprüfung entsteht aus der Dokumentation von Bezeugungen der Projektbeteiligten und beinhaltet Einordnung und Auswertung der örtlichen Gegebenheiten unter Einbeziehung aller vorliegenden Unterlagen und Zeugnisse. Das gesammelte Informationskonvolut bildet die Grundlage der fachgutachterlichen Bewertung des Sachschadens auf Plausibilität. Altschäden oder nicht vom Schaden betroffene Restwerte können somit abgegrenzt werden.



Im Anschluss an die Plausibilitätsprüfung gilt es die Bausubstanz vor Folgeschäden zu bewahren. Es sind schadenmindernde Maßnahmen zu bestimmen, einzuleiten und zu koordinieren. Zu diesen Maßnahmen zähen unter anderem die Durchführung einer technischen Trocknungsmaßnahme, Witterungsschutz oder erste Reinigungsarbeiten.



Für die Entscheidung der weiterführenden Sanierungsarbeiten hat vorerst eine Wirschaftlichkeitsprüfung zu erfolgen, welche über das Sanierungsverfahren des Gebäudes bestimmt.



Die Kostenermittlung basiert auf den notwendigen Arbeiten zur Wiederherstellung Gleicher Art und Güte sowie Zweckbestimmung. Diese erfolgt auf Grundlage fiktiver Ermittlungen, Kostenvoranschlägen oder Nachweisrechnungen. Hierzu ist es erforderlich die eingehenden Unterlagen technisch und vor dem Hintergrund der schadenbedingten Arbeiten zu prüfen und abzugrenzen. Geprüfte Unterlagen erhalten eine technische Freigabe, vorbehaltlich der vertraglichen Bestimmungen des Versicherers. Zeitgleich erfolgt die Feststellung der technischen Wertermittlung zur Ausweisung des Neu- und Zeitwertschadens nach Einzelgewerken und Einzelpositionen.



Abschließend erfolgt nach Auswertung aller zusammengestellten Daten die Gutachtenerstattung hinsichtlich der Auftragsbestimmung.

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Sachverständigenbüro Becker & Pleyers GbR

Horbacher Straße 42
52072 Aachen

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